Sehr geehrter Kollegen,
bei einem Bauvorhaben habe ich Lüftungsgeräte der Abluft aus einer Großküche auf dem Dach stehen, also keine eigene Lüftungszentrale, sondern ein Gerät auf dem Dach. Das Dach soll fener mit einer ganzen Reihe Oberlichtfenstern bestückt werden, teilweise dienen diese auch als Rauchableitung aus den Nutzungseinheiten darunter.
Jetzt frage ich mich:
- welche Anforderungen stelle ich ans Dach?
- Welche Abstandsregel zwischen Aufbau (Lüftungsgerät) und Oberlichfenster muss ich einhalten?
Streng genommen ist es eine Lüftungszentrale ohne feuerbeständige Wände. Nach bauaufischtlichen Regelungen für Dächer von Anbauten zu augfgehenden Bauteilen ohne eigenen Feuerwiederstand müsste ich dann davor einen 5 M breiten Streifen in Deckenqualität (fb) ausbilden. Aber das scheint mir auf dem Dach völlig übertrieben und behindert die Oberlichter, die ich als Rauchableitung benötige.
Ich denke, ich bilde das Dach unterhalb der Zentrale fb aus und in einem Streifen von 1,50 m um die Zentrale auch fb und nicht brennbaren Belag, dicht verlgt, jenseits natürlich harte Bedachung. Die in das Gerät endenen Lüftungsleitungen müssen auf Dachebene eine BSK erhalten, damit kein Brandereignis aus dem Gerät in den Schacht zurück kann. Jenseits des 1,50m-Streifens (Abstandsregel aus der MLüAR für Abluftrohr zu brennbaren Bauteilen) würde ich Öffnungen für Oberlichter etc zulassen. Ich denke dann, dass ein Brand im Lüftungsgerät die Öffnung nicht unmittelbar gefährden kann. Ein Brand in der Nutzungseinheit darunter, der aus dem Oberlich schlägt, könnte dann zwar das Lüftungsgerät beschädigen, aber ohne dass dadurch der Brand sich ausbreiten kann.
Bin ich auf dem richtígen Wege oder haben Sie andere Tipps für mich, wie ich mit Aufbauen auf dem Dach umzugehen habe? Vielen Dank für die Hilfe,
Matthias