Hallo Kollegen,
die Musterbauordnung hilft hier überhaupt nicht weiter, weil sie in keinem Bundesland als rechtliche Grundlage gilt. Tatsächlich ist der Dachgeschossausbau in nahezu allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Anforderungen wortgleich, aber die Begriffe unterschiedlich definiert.
Herr Wagner, Sie sind nicht der Erste der an einer solchen Übersicht gescheitert ist, bzw. zu irgendeinem Zeitpunkt das Handtuch geschmissen hat (ein anderer bin ich).
Es hilft tatsächlich nichts, als sich beim konkreten Bauvorhaben mit der entsprechenden LBO auseinanderzusetzen.
So ist das halt mal, in einem förderalistischen Staat, wo das Feuer weiß, dass es in jedem Bundesland anders brennen muss.
Grüße Lutz Battran