Hallo Allerseits,
bei einem unserer Brandschutzkonzepte ist folgendes Problem aufgetreten:
Das Gebäude wird durch eine innere Brandwand in Brandabschnitte unterteilt, allerdings befindet sich ein Teil dieser Brandwand, als einspringender Winkel zwischen den Brandabschnitten im Außenbereich.
so weit so gut.
Unserer Meinung nach, handelt es sich bei dieser Brandwand um eine innere Brandwand und nicht um eine Gebäudeabschlußwand.
Nun lässt die Bauordnung, Öffnungen (T 90) in Brandwänden zur Unterteilung von ausgedehnten Gebäuden, ja zu.
Allerdings soll die T 90 Tür nun genau in dem Bereich sitzen, in welchem sich die "innere Brandwand" außen befindet.
Nun zur eigentlichen Frage:
Auch nach längeren Gesprächen mit verschiedenen Türherstellern stellt sich immer folgende Problematik:
Die T 90 Türen besitzen keine Zulassung für den Einsatz in Außenbereichen und verlieren im Außenbereich (Feuchtigkeit) auch ihre Feuerwiderstandsdauer, bzw. Funktion.
Hat jemand Ideen um dieses Problem zu lösen?
mfg