Hallo Kollegen,
diese Diskussion zeigt mal wieder, dass von so manchem Schwachplaner versucht wird, sinnvolle gesetzliche Vorgaben auszuhebeln und mit schwammigen und unsicheren Kompensationen zu begründen.
In der Diskussion wurden teilweise auch schon die berechtigten Bedenken geäußert, so z.B. von BSBerlin das Thema Wartung der BMA, insbesondere ohne Aufschaltung; die Erfahrung zeigt doch, dass selbst aufgeschaltete Anlagen oft nur mangelhaft gewartet werden, bei Feststellanlagen von Türen und Toren ist dies sogar (fast) an der Tagesordnung;
der Vorschlag von BSBerlin dies durch das Verbot der speziellen Nutzung des Kellers zu regeln ist so wirkungsvoll, wie das Verbot, dass der Wolf das Rotkäppchen nicht fressen soll! - ein nettes Märchen!
Vielleicht mal ein paar Grundsatzdedanken zum Thema:
warum Kellerdecken und tragende Unterbauten dazu, ab GK 4 hochfeuerhemmend (nicht wie oben beschrieben und angeblich vom Prüfer in fB gefordert?) und GK 5 feuerbeständig?
Art. 12 BayBO fordert die Rettung von Mensch und Tier und wirksame Löscharbeiten! - Rettung von Menschen heißt aber auch, dass die FW ins Gebäude rein muss, um Vermisste zu suchen.
wenn nun der Keller nachts brennt, die Menschen oben schlafen und gweckt im Halbschlaf rausirren (vorausgesetzt die interne BMA funktioniert wirklich noch nach 10 Jahren), bis die FW kommt, sind 15-20 Minuten rum; nach 25 Minuten werden Personen vermisst, die ggf. im 4. OG ruhig und ungestört schlafen oder vielleicht auch schon eine leichte Rauchvergiftung haben und benommen in der Wohnung liegen. Wer soll die dann rausholen, wenn zu erwarten ist, dass das KG einem unterm Ar... zusammenbricht?
die Brandbekämpfung im KG ist schwierig und dauert länger als in den OGs; hier kann man i.d.R. nicht durch die Fenster einfach den Löschstrahl wirksam reinhalten! zudem kommen die unbestimmeten Brandlasten (Winterreifen, Hobbykeller mit Lacken und Ölen, Schaumstoffe/Matratzen, alte Polstermöbel, ....)!
wenn die BMA nicht funktioniert, wird der Brand evtl. erst nach mehr als einer halben Stunde entdeckt, wenn bereits Teile des Hauses am Absacken sind? Will der Planer das verantworten? nur weil er mal für den Bauherrn ein paar ?´s sparen wollte?
in meinem vorhergehenden Beitrag habe ich auf den Zusatzefekt hingewiesen, dass man mit der Ertüchtigung durch Spritzputz (ca.? 40-50/m?) auch eine verbesserte Wärmedämmung erreicht; das sollte man auch dem Bauherrn vorrechnen und ihn vom Sinn überzeugen! Spritzputz ist fast für alle vorgefundenen, gemischten Konstruktionen möglich!
zur Anmerkung C_Zang: schau mal in die alte königlich-bayerische von 1901 oder aber auch schon 1877 § 28, bzw. § 37: "Unter Wohnräumen befindliche Keller, Stallungen, Futteräume und Waschküchen, dann Lokale mit starken Feuerungen müssen einegewölbt werden ...." (die andern Decken können Holzbalken sein)
und unter § 13 heißt es: "die Wahl des Baumaterials ist dem Bauherrn anheim gegeben; das gewählte Material muß jedoch diejenigen Dimensionen und jene Beschaffenheit haben, die eine feste und feuersichere, sowie gesungheitspolizeilichen ..."
(die alten Bauordnungen gibts von Lutz Battran zu kaufen - siehe links unter Aktuelles - eine gute Lektüre für den Bestand!)
dass dort noch nicht feuerbeständig oder F90-A, oder gar REI90 steht, versteht sich vielleicht von selbst; wenn Sie aber die Entwicklungen der BayBO anschauen, werden Sie feststellen, dass diese alten Begriffe in diese Richtung weiter ausgelegt und fixiert wurden; deshalb auch meine Anmerkung, dass auch damals schon eine feuerbeständige Bauweise für die Keller vorgeschrieben war; - ok?
mfg
der Feuerteufel