Einem Bauherrn kann man nicht verbieten elektrische Rolläden anzubauen. Warum auch? Wir können ihm auch nicht verbieten seine Wohnungstür abzuschließen, die Tür zu verriegeln, abschließbare Fenstergriffe anzubauen, seinen Papiermüll in der Wohnung vor die Haustür zu stellen, die Tür zum Raum mit dem anleiterbaren Fenster abzuschließen.....
Rolläden sind Bestandteil der Wohnungsausstattung und sind daher baurechtlich zunächst mal irrelevant. Wer sagt denn, dass elektrische Rolläden oder ein Sonnenschutz an Fenstern, die als Rettungsweg dienen nicht zulässig sind? In NRW wurde in einer Dienstbesprechung der Bauaufsichtsbehörden dies sogar vom Ministerium weitergegeben. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies immer im Einzelfall zu bewerten ist.
Ich denke, wir sollten grade im privaten Wohnungsbau die Kirche im Dorf lassen. Was passiert denn, wenn der Mieter/Bauherr einen Schreibtisch unter das anzuleiternde Fenster stellt und es dadurch nur erschwert oder gar nicht ganz aufgeht? Dann bräuchten wir bald Brandschauen in Privatwohnungen.
Ich bin der Auffassung, dass gegen elektrische Rolläden im Wohnungsbau nichts einzuwenden ist.