Die Frage ist auf den zweiten Blick gar nicht so uninteressant.
Im ersten Anlauf würde man sofort sagen Neubau Gkl 1 (wenn nicht mehr als 2 Nutzungseinheitem und nicht mehr als 400 Quadrat) aber bei 5 m sind ja die Mindestabstandsflächen gar nicht eingehalten. Da stand doch was in der Einführung zur BayBO:
"Freistehend sind Gebäude, wenn sie nicht angebaut sind und zu anderen Gebäuden (mindestens) die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder derzeit erforderlichen Abstandsflächen einhalten; sie dürfen an eine Grundstücksgrenze nur angebaut sein, wenn an das Gebäude nicht angebaut werden kann oder darf. Der Anbau von nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b verfahrensfreien Garagen, auch bei Kettenbauweise, oder Nebengebäuden ohne Brandwandanforderung i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 lässt die Zuordnung zur Gebäudeklasse 1 unberührt."
Demnach wäre es Gkl. 2 unter den o.g. Bedingungen.