Hallo Kollegen,
man nehme an:
Eine Halle/nur EG (IndBauRL) mit ca. 4000qm (50 x 80)ist vierseitig geschlossen (nat. mit Toren).
Wände müssen B1 sein (5.10 IndBauRL), werden aber A1 (also besser).
An der Halle sind an drei Seiten Überdachungen (eine lange Seite mit 80m Länge und einer Dachtiefe von 12,5m, ein kurze Seite mit einer Länge von 50m und einer Dachtiefe von ca. 26m und einer kurzen Seite mit einer Läne von 50m und einer Dachtiefe von 6,5m).
Die Dachtiefe beschreibt das Maß vom Freien (Projektion der Traufe zum Boden) bis zur A1 Wand.
Die zuständige Behörde hinterfrägt jetzt kritisch, ob es nun 4000qm sind oder mit den Dachbereichen ca. 6000qm sind.
(Stützen sind Stahlbeton, F90, Hallenbinder mindestens F30-B, BMA, Dachstützen Stahlbeton F90)
Wie ist die Halle nun nach Tab 1 IndBauRL einzugliedern?
K2/F30-B mit bis zu 4500qm oder verschärft wegen den ca. 6000qm (Halle + Freibereich Dach)
Mit Bitte um rege Rückantwort
Danke
Rupi