Sehr geehrter Herr Klaus,
so ich die Situation richtig verstanden habe geht der FB-Aufbau mit Laminat unter der Tür durch bis zur Außenseite der Türleibung.
An den Bodenbelag werden i.d.R. keine Anforderungen gestellt, außer in notwendigen Fluren. Den haben wir aber hier nicht. Damit gilt, dass Bodenbeläge normalentflammbar sein dürfen. Ihre Situation kann also so richtig sein.
Der Feuerwiderstand der T30 Tür ohne Rauchschutz ist auch gegeben, wenn unten ein ca. 2cm breiter Luftspalt ist. Die Zusatzfunktion Rauchschutz soll für ca. 10min sicherstellen, dass unter bestimmten Bedingungen kein Rauch übertragen wird. Es handelt sich hierbei um eine Zusatzprüfung der Tür. (DIN 18095).
Ich kenne T30RS Türen, in denen ein nichtbrennbarer Bodenbelag in der Zulassung gefordert wird. Also: Suchen Sie die Zulassungsnummer der Tür und den Hersteller (diese steht in der Regel im bandseitigen Türfalz auf einer kleinen geprägten Tafel) und fordern Sie diese an. Darin stehen die Anschlussbedingungen.
Gruß B. Rödel