Nach langen Jahren der Unsicherheit (schluchz) hat mich die bittere erfahrung gelehrt, dass ein Gebäude dann ein eigenes Gebäude ist, wenn es sich (zumindest theoretisch) grundbuchtechnisch realteilen lässt.
Und da man vor deutschen Gerichten und auf hoher See allein in Gottes Hand ist, wird man es erst mit einem auf dem Einzelfall bezogenen letztinstanzlichen Urteil wirklich wissen...
Frust beiseite.
Eine gemeinsame Heizung, Haustechnik, Sanitär hat noch keine Realteilung verhindert (dafür gibt es u.a. Dienstbarkeiten), allenfalls den verbriefenden Notar um die eine oder andere Patek Philippe reicher gemacht.
Kurz: so einfach ist das auf Basis der wenigen vorliegenden Informationen nicht zu sagen.
Warum übrigens GK2?
Wenn Hauptgebäude + Foyer + Saal < 400 m2 könnt´s ja auch 1 Gebäude mit GK1 sein.
Wichtig ist (auch): was will man.
Stefan Blümel