Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
eine Produktionshalle einer Schreinerei, die unter Gebäudeklasse 3 (BayBO)fällt soll mit einem erdgeschossigen Büroanbau erweitert werden. Wenn ich es richtig verstehe, dann kann auf eine Brandwand als "Gebäudabschlusswand" verzichtet werden, wenn der neue Büroanbau mind. 5 Meter von der bestehenden Produktionshalle entfernt errichtet wird. Art 28 (2) 1
Meine Frage: wie verhält sich diese Situation, wenn die beiden Nutzungseinheiten, deren Abstand nach wie vor 5 Meter beträgt durch eine überdachte, seitlich offene Konstruktion (Glasdach mit Stahlstützenkostruktion) miteinander verbunden werden?
Und wie, wenn diese Konstruktion seitlich geschlossen wird?
Dürfen hierfür auch Baustoffe der Klasse B verwendet werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klaus