Liebe Kollegen,
nachdem ich bereits viel interessantes Wissen aus dem Forum bezogen habe, für das ich mich bedanken möchte, bin ich in folgender Frage noch nicht weitergekommen. Ich möchte die mal zur Diskussion stellen.
In Sachsen tätig und von Beruf Architekt habe ich dann und wann das Problem, gerne einen innenliegenden Treppenraum anordnen zu wollen, weils im Grundriss besser passt.
Nach Bauordnung ist es zulässig, einen innenliegenden Treppenraum anzuordnen, wenn die Nutzung ausreichend lang nicht durch Raucheintritt gefährdet werden kann.
Die Verwaltungsvorschrift macht dazu sehr weitgehende teuer unzusetzende Vorschläge wie das in der Bauordnung formulierte Schutzziel erreicht werden kann. Wenn man das alles umsetzt hat der innenliegende Treppenraum ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als der Außenliegende. Das ist sicher zu begrüßen, dem Bauherrn aber schwer zu vermitteln. (Kostet und die anderen machen das auch nicht so...).
Über Sinn oder Nichtsinn der Verwaltungsvorschrift möchte ich nicht diskutieren, aber es gibt sie nunmal und in der Regel wird sich auch dran gehalten. (Bauaufsicht, Prüfingenieur).
Vielmehr steht die Frage:
Ist ein Treppenraum, der an der Fassade eines, sagen wir mal 5x5m großen Lichthofs liegt ein außenliegender Treppenraum?
Bitte um Meinungen.
Gruß Bert Rödel