Tolle Diskusion und tolle Beiträge.
Auch ich schließe mich der überwiegenden Meinung an, dass mit der novellierten HBO in diesem Punkt ein ausreichendes Schutzniveau erfüllt wird.
Das Bauordnungsrecht lässt hier ein kalkuliertes Restrisiko durchaus zu.
Wenn alle anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt sind, 2. funktionierender Rettungsweg, dicht und selbstschließende Türen, nichtbrennbare Treppen u.s.w. sollte keiner zu Schaden kommen, selbst wenn es in einem Aufzug im Treppenraum mal schmoren sollte. Eine Brandweiterleitung in andere Geschosse, ja selbst ein Vollbrand sind jedenfalls durch die Leitungsanlagen eines Aufzuges nicht zu erwarten.
In einem anderen Beitrag war dazu auch mal die Entrauchung eines Aufzuges, der in einem Treppenraum, jedoch in einem eigenen Schacht geführt ist, thematisiert. Auch hier gehen wir üblicherweise so vor, dass diese über die Rauchableitungsöffnungen des Treppenraumes erfolgen kann.
Interessant ist die Geschichte höchstens für bestehende Treppenhäuser, womöglich noch aus Holz. Hier wäre eine Brandweiterleitung gegebenenfalls nicht mehr auszuschließen und sollte meiner Auffassung nach im Einzelfall überprüft werden. Oder wie seht Ihr so eine Situation?
Gruß
OliCo