Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
beim Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses werden neue Stahlträger als First- und Mittelpfetten eingezogen, die sich von der Außenwand bis zur Treppenhauswand spannen. Ist es möglich diese Stahlträger auf der Außenwand, die eine Brandwand ist aufzulagern? Wie verhält es sich mit dem Art 28 (3)der besagt, dass Brandwände unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein müssen? Wenn eine Auflagerung der Pfetten möglich ist, was ist dann zusätzlich zu beachten? (GK 5)
Mit bestem Dank für Ihre Informationen.
Stefan Klaus