Die lichte Höhe von Fluchtwegen wird in der ASR A2.3 unter Punkt 5 (4) beschrieben.
Fluchtwege müssen demnach über min. 2.00m lichte Höhe verfügen, wobei dieses Maß bei Türen im Verlauf von Fluchtwegen ausnahmsweise um bis zu 5cm unterschritten werden darf.
Gruß
Hannes