Hallo derdadie,
1. Das ganze Gebäude scheint "eine" Verkaufsstätte zu sein.
2. Hier ist die VkVO leider nicht schlüssig. Tragende Bauteile und Decken F30 und Trennwände F90, da sind beide Seiten längst zusammengebrochen, da steht so eine F90-Trennwand noch in der Gegend rum...
Ich würde hier mit den Anforderungen an Tragwerk und Decken argumentieren und die Trennwände auch nur F30 machen. Wie das mit der Abweichung ist, müssen Sie in der Bauordnung von Thüringen nochmal nachschauen. In Hessen z.B. muss eine Abweichung von einer Richtlinie, die M-VkVO ist hier mit Richtlinien-Charakter eingeführt, muss man hier nicht beantragen.
Ich habe mal direkt gegenüber eines Aldi gewohnt, der abgebrannt ist (NEIN, ich war es nicht!). Und da stand die Trennwand zum Lager auch noch nach Abschluss der Löscharbeiten und auch noch einige Monate länger. Bis man sich dann doch für den vollständigen Abriss entschied.
Aber "Nagelplattenbinder-Flachdach" klingt merkwürdig. Normalweise werden die doch bei den Satteldächer dieses berühmten Discounters eingesetzt...
Gruß OliCo