Hallo Herr Schächer,
in der Regel habe ich aus einer Wohnung auch noch einen zweiten Rettungsweg. Ich muss also gar nicht immer zwingend an einer Tür vorbei, aus der es gerade herausbrennt. Hinzu kommt, dass zwischen zwei Wohnungen ja auch noch mindestens mal eine F30-Trennwand ist. In der Regel Zeit genug, bis die Feuerwehr eintrifft und eine Rettung unterstützt.
Natürlich gibt es "Stich"-Situationen, wo sowohl erster als auch zweiter Rettungsweg an einer solchen dichtschließenden Tür vorbeiführen. Hier kann man wirklich mal einer entsprechend höhere Tür fordern.
Bezüglich der RS-Tür
Die reine RS-Tür nach 18095 kenne ich nur im Zuge von Rettungswegen, also zur Unterteilung von notwendigen Fluren in 30m-Abschnitte oder zwischen notwendigem Flur und notwendigen Treppenraum. Hier macht sie auch Sinn, da die Rauchtemperaturen hier i.d.R. nicht über 200°C steigen und ansonsten ist dieser Rettungsweg eh nicht mehr zu gebrauchen.
Bei T30 Türen, die auch die getrennte Prüfung RS erfüllen, T30-RS halt, wie ich sie zwischen größeren Nutzungseinheiten oder Kellern und Treppenräumen habe, wird die Tür für mindestens 30 Minuten nicht ausfallen. Natürlich Rauch kann dann über den Bodenspalt übertragen werden, aber dieser ist im Bodenbereich bekanntlich nicht so heiss, dass es zu einer Brandweiterleitung führen würde. Ansonsten würde die Tür ja nicht als T30 eingestuft werden können.
Meiner Auffassung nach ist aber eine RS-Tür keine sinnvolle Kompensation in einer Wohnungseingangstür, da dort direkt hinter Tür Brandlasten anstehen können und die Tür hier, wie Sie schon sagten früh ausfällt.
Ach und ob wir als Konzeptersteller fordern können hängt bestimmt ein beschen auch von unserem Auftrag ab. Wenn dieser lautet Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes, dann wird das Baurecht erfüllt. Wenn es heißt, es darf auch gern ein bischen mehr sein, dann kann man gerne mal eine etwas höhere Forderung stellen, solange der Auftraggeber bereit ist, dafür zu bezahlen. Aber welcher Auftraggeber will das heutzutage?
Ein Kommentar ist übrigens kein Baurecht und muss m.E. nicht immer zwingend umgesetzt werden, dient aber bestimmt als Orientierungshilfe.
Gruß
OliCo