Hallo zusammen!
In einem Mehrfamilienhaus (4 Geschosse) soll gemäß ENEV die oberste Geschosssdecke gedämmt werden. Diese besteht nur aus einer Holzbalkendecke mit einer Schalung aus Dielenbretter.
Im begehbaren Dachboden sind Gegenstände gelagert.
Unter den Eigentümern ist nun ein Steit darüber entbrannnt, ob diese eine Brandlast darstellen und nicht dort gelagert werden dürfen.
meine Fragen nun:
welche Anforderung muss die oberste Geschossdecke haben ( F 90!?)
kann ich das mit der Dämmung von oben erreichen!?
Müssen die Gegenstände entfernt werden, wenn ja, wo genau steht das, die BauO NRW ist maßgeblich?
danke im Voraus für Eure Antworten.