@Grebner:
a)dichtschließend zwischen Gruppenraum und Spielflur ist schön, theoretisch brauch sie noch nicht einmal das sein, aber die Dichtung führt man ja auch schon deswegen gerne aus, dass die Tür nicht klappert und nicht zu viel Luft durchzieht.
b)bezüglich untergeordneter Räume macht die IngK Hessen gerade Anstrengungen mal einen Riegel vor die ständige Abtrennung von Teeküchen, Putzmittelräumen und untergeordneten Lagerräumen zu machen - hoffentlich mit Erfolg. Baurechtlich steht nirgendwo etwas, dass solche untergeordneten Räume abgetrennt werden müssen.
@W.Müller und Mattes:
Hekatron bringt gerade ein neue Generation von Rauchmeldern nach 14676 raus und hat die ganzen alten zurückgezogen. Die alten waren schon im November des vergangenen Jahres nicht mehr verfügbar. Die neuen sollen wohl nach Aussage von Hekatron (OK, nicht wirklich neutral, sorry dafür) recht nah an den DIN14675-Rauchmeldern sein.
Bezüglich der Verwendung von Heimrauchmeldern heisst es ja in der DIN, dass diese nicht als Ersatz von bauordnungsrechtlich erforderlichen Brandmeldeanlagen dienen können.
Und für Sonderbauten, für die baurechtlich noch keine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist, aber aufgrund von anderen Randbedingungen sinnvoll ist, stellen die DIN 18676 Melder doch eine günstige Alternative zum vollständigen Verzicht auf Rauchmelder dar, nur vernetzen sollte man sie dann. Einzig die Dauerhaftigkeit ist da ein Problem, weil die Betreiber in der Verantwortung sind, die Rauchmelder regelmäßig zu warten.
Vielleicht kann man hier eine regelmäßige Prüfung durch Sachkundige konzeptionell vorschreiben. Dann ist der Betreiber zumindest in der Pflicht.
Spätestens, wenn ein Alarm zur Feuerwehr durchgeschaltet werden muss, ist man ja aufgrund der Aufschaltbedingungen der meisten Feuerwehren wieder bei einer Anlagen nach DIN 14675.
Insofern sind DIN 14676-Anlagen ja meist interne Anlagen zur Sicherung des Personenschutzes, und da ist doch jede frühzeitige Warnung sinnvoll, oder nicht?
Auch ich bin für weitere Meinungen dankbar.
Gruß OliCo