Autor: Schaecher Bei e r k a n n t e r Gefahr sehe ich das hinsichtlich Hinweispflicht und Garantenstellung, d.h. der "Ahnungslose" vertraut darauf, daß die Fachfrau das notwendige sagt und veranlaßt, anders : soweit die Anleiterbarkeit reicht, ist der 2. Rw über Geräte der Fw herstellbar, d.h. 2 sichere Rw.
Dort, wo die Geräte der Fw n i c h t hinkommen, sehe ich nur e i n e n Rw und k e i n e n Sicherheitstreppenraum, also einen s c h w e r e n Sicherheitsmangel. Wenn die Sicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann, besteht grundsätzlich Nachrüstungsbedarf, d.h. Handlungspflicht.
"Bestandsschutz" ist das baurechtliche Wort für die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes in Art. 14 ("Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet"). Der Schutz e n d e t dort, wo andere Grundgesetzrechte tangiert werden, das ist Art 2 GG "Recht auf Leben und körperliche Gesundheit". Von diesem Recht kann auch eine Behörde nicht befreien, das müßte der Bundestag mit 2/3 Mehrheit tun, was er nicht tut. Beim Fehlen des 2.RW besteht nach Ansicht einer Reihe von Gerichten eine "konkrete Gefahr", d.h. Handlungsbedarf. Es ist hinreichend wahrscheinlich, daß ein Mangel zum "Erfolg" führt, d.h. jemand zu Schaden kommt. Dagegen wäre bei einem "abstrakten Mangel", d.h. es gibt vorstellbare, weniger wahrscheinliche Fälle, daß es zum Schaden kommt, kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
W i e man in einem Bestandhochhaus solche Mängel abstellen oder zumindest mindern kann, ist schwierig. Aber einfach dabei belassen und weggehen kann einen Vorwurf gegen die Fachfrau nach sich ziehen. Der sollte unbedingt vermieden werden.
Das Thema ist wegen der vielen Gefahrenverhütungsschauen ("Brandschauen"), die derzeit in "HH" stattfinden, brandaktuell. Es sind dutzende solcher "HH" nachzurüsten, vor allem "kleinere", d.h. bis 50 oder 60 m Höhe, die in den Sechzigern und Siebzigern in großer Zahl gebaut wurden.
Ein Seminar in Friedberg / Hessen am 24.6.2005 informiert dazu und bietet einen fachbezogenen Hörerkreis : "Brandschutz (-Nachrüstung) "kleiner" Hochhäuser" - also 22 bis 60 m oberste Decke. Info und Anmeldung www. Ing A H. de (ohne Abstände, aber so besser lesbar: Ingenieur Akademie Hessen).
mfg Schächer