Hallo Herr Schächer
Sind "Notausgänge" Türen, die nicht in der normalen Nutzung, sondern ausschließlich in Fluchtsituationen begangen werden?
Wenn dies so ist, müsste ja in dieser Kindertagesstätte keine Türe, auch nicht die Haupteingangstüre, nach außen öffnen.
Sie schreiben, dass jeder Raum mit Kindern einen Augang ins Freie erhalten muss. Ich nehme an, dass Sie hier nur Aufenthaltsräume meinen. Nebenräume wie Sanitärräume oder Garderoben benötigen aus meiner Sicht keinen direkten Ausgang ins Freie.
Erachten Sie es wirklich als sinnvoll, dass die Außentüren in den Aufenthaltsräumen auch von Kindern im Alter bis 3 Jahren geöffnet werden können? Das würde ja bedeuten, dass die Türgriffe bzw. Fensteroliven in einer Höhe von ca. 50 - 60 cm angebracht werden müssten. Wobei ich auch daran zweifle, ob diese Kleinkinder überhaupt eine Griffolive bedienen könnten.
Ihren Vorschlag mit der Doppeltüre am Eingang finde ich sehr gut. Dies werde ich so übernehmen.