Das Wort Rauchableitung findet sich in der MBO genau 4x, und zwar unter folgenden Stichworten:
Treppenraum, Kellergeschoss, Fahrschächte, Sonderbauten.
Dabei handelt es sich normalerweise immer um eine "Öffnung zur Rauchableitung" und nie um eine maschinelle Entrauchung.
Das Wort Entrauchung gibt es in der MBO überhaupt nicht. Von Entrauchungsanlagen ist bei Regelbauten also gar keine Rede.