Der GU klärt das jetzt mit seinem Werkplaner. Vermutlich werde ich eine beschwichtigende Antwort erhalten...
Ich könnte natürlich auch Brandschutzfenster fordern. Wäre das auch eine Lösung? Reicht dann F 30?
Oder besser die Fenster versetzen lassen? Das ginge noch, denn alles ist noch im Rohbau.
Im gnehmigten Eingabeplan waren diese Fenster noch nicht drin, die kamen nachträglich hinzu, wären aber eh nicht überprüft worden, da Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Alles andere wurde gebaut wie genehmigt.
Allerdings geht das Dach samt Schalung ja auch über die Kommunwand hinweg. Das dürfte ja dann auch nicht sein. Aber wie soll man denn ansonsten Walmdach-Doppelhäuser bauen?
Wie soll ich mich als Bauherr jetzt verhalten?
Foto:
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