Holzbalken dürfen aufgelegt werden, allerdings ist dabei zu beachten, dass die Wand selbst auch im Bereich der Auflager natürlich die Anforderung an den hochfeuerhemmenden Raumabschluss erreichen muss.
Mit Stahlträgern ist das so eine Sache. Sie sind nichtbrennbar und deshalb zunächst einmal unproblematisch. Aufgrund der Ausdehnung bei Hitze (natürlich auch abhängig von der Trägerlänge) kann es jedoch im Brandfall bis zum umdrücken von Wänden kommen. In diesem Fall jedoch eher im Bereich des schwächeren Auflagers, wobei ich davon ausgehe, dass die Treppenraumwand das stärkere ist.
Gruß
Hannes