Hallo Kolleg/in/en,
eine Tiefgrarage einer Wohnanlage (also keine öffentliche), als Großgarage, soll mittels feuerbeständiger Trennwand und feuerhemmenden Toren in 2 kleinere Garagen geteilt werden, die dann als Mittelgarage einzustufen wären (mit entsprechenden Erleichterungen).
1. + 2. Rettungswege für beide Teile/Garagen sind ausreichend vorhanden und sichergestellt (je mind. 2 notwendige Treppenräume).
Beide Garagen haben aber nur eine gemeinsame Zufahrt. Diese führt für die 2. Garage durch die 1.
Die Nutzungsrechte sollen als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden, sodass diese dauerhaft gesichert sind.
Wie sehen Sie die Sache:
sind beide Garagen (brandschutzrechtlich) als eigenständige Mittelgaragen anzusehen und brandschutztechnisch zu bewerten?
hintereinanderliegende, aneinandergereihte Garagen?
Die Zufahrt/Rampe spielt brandschutztechnisch/-rechtlich je keine Rolle, da sie kein Rettungweg ist.
Mich interessiert Ihre Einschätzung.
mfg
der Feuerteufel