Brandschutzelemente (auch Verglasungen) haben ein Kennzeichnungsschild mit der Nummer der bauaufsichtlichen Zulassung. Kein Schild = kein Brandschutz, das gilt auch, wenn das Schild nur irgendwann "abgefallen" ist.
Soweit die uns bekannte Handhabung.
Auch ist bei Brandschutz-Verglasungen immer das gesamte System aus Brandschutzglas und Rahmen bzw. Befestigung dazu zu betrachten. Das muss immer komplett und zusammen eine Zulassung haben. Kaufe ich einfach eine Brandschutzscheibe und bastele die in einen Rahmen aus Holz oder Stahl, macht das noch immer keine zugelassene Brandschutzverglasung. Ein Punkt der leider oft nicht verstanden wird. Das Glas braucht immer auch ein "rundrum", was dann gemeinsam zugelassen ist.
Aus diesem Grund ist es auch nicht ausreichend z.B. in eine normale Stahlzarge mit Oberlicht einfach eine F30-Scheibe reinzusetzen. Hier muss das gesamte Element (Türblatt, Zarge, Glas) entsprechend zugelassen sein.
Daher reicht es auch nicht aus, wenn zwar der Glashersteller sagen könnte, ja das ist ein Brandschutzglas, wenn aber der Rahmen nicht bekannt ist bzw. keine Zulassung in Kombination mit dem Glas hat.
Der Glashersteller kann daher dazu i.d.R. nichts sagen.