Vielleicht handelt es sich dabei um Verglasungen in Trennwänden zum Abschluss von notwendigen Fluren, die nach § 3 (2) BbgKPBauV hochfeuerhemmende Trennwände haben müssen.
Wenn man in so einem Fall dann anstatt z.B. einer Trockenbauwand eine Verglasung möchte, muss die F60 sein. Will man darin noch Türen haben, müssen diese dann, soweit sie Bestandteil des Verglasungselementes sind, ebenfalls 60 Minuten Feuerwiderstand haben, also T60 sein.
Die Hersteller haben da wohl das Problem, dass sie erstmal die Marktenwicklung abwarten, entsprechende Bauteile entwicklen, prüfen lassen und dann noch auf das Zulassungs-Zertifikat vom DIBt warten müssen. Das dauert halt seine Zeit.
Das ist auch eine Frage der Planung: so hängt die erforderliche Türqualität davon ab, ob die Tür eine Tür in einer hochfeuerhemmenden Wand ist, die mindestens rauchdicht und selbstschließend sein muss, oder ob die Tür Bestandteil der Verglasung ist. In der Verglasung integriert, muss die Tür hochfeuerhemmend und selbstschließend (T60) sein.
Als Alternative wäre z.B. möglich, Verglasungen nur als Teilflächen von Wänden zu bauen, so dass die Tür in die Wand selbst, d.h. neben oder zwischen den Verglasungen eingebaut wird, dann käme man mit einer RS-Tür hin.
Gruß!
Phoenix