Bei der nachträglichen Legalisierung einer Nutzungsänderung von Büro in Wohnen stellen sich mir ein paar Fragen, die mir mehrere Kollegen und sogar die Bauaufsicht so widersprüchlich beantwortet haben, dass ich jetzt selbst unsicher geworden bin:
Hessen, GKl. 3 2 geschossiges Hinterhaus, über dessen bestehendes Treppenhaus + Flur im OG 2 WE erschlossen sind.
Es sind insgesamt > 200qm.
Meines Erachtens also F30-B für Trennwände, im Treppenraum auch oberer Abschluss f 30-B, sonst Decken B2 , wenn keine Aufenth.r. darüber mgl., Bekleidungen A, Türen zu sonstigen Nutzungseinheiten dichtschl.; notwendiger Flur ist es m. Er. nicht (
Die Frage ist jetz: erfüllen die vorhandenen Wohnungsabschlusswände (GK-Ständerwände) und Türen die Anforderungen der HBO oder müssen sie aufgerüstet/ersetzt werden. Wie kann man das feststellen? Müsste ein Herstellernachweis vorliegen oder kann eine selbsterrichtete Wand je F30 B erfüllen? Gilt Gleiches für dichtschl. Türen?
Neu hätte ich das so nie geplant, will aber dem Kunden auch keine überzogenen Anfordrungen aufs Auge drücken...
Wäre sehr dankbar für eine Aufklärung