Hallo Umbau,
anbei ein Info von mir, evtl. hilft Dir das weiter.
Hatte einen ähnlichen Fall (2009). Auf dem Dach eines geplanten Gebäudes, welches GK 3 ist (also OKFF
Die OK Dachterasse lag/liegt somit bei ca. 8.50 m - 9.00 m.
Somit war die Frage aufgetaucht, ob dieser Bereich der Dachterrasse ein "Aufenthaltsbereich" sei und somit einen zweiten baulichen Fluchtweg oder eine Anleiterung bzw. Anleiterstelle (hier DLK) benötigt.
Nach langer Recherche hab ich damals eine Textquelle gefunden (bitte dort nachsehen):
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/ehb-print.pdf (siehe dort Seite 58 § 14).
Zugleich hab ich auf Anfrage bei der Obersten Baubehörde in München die Antwort bekommen, dass dieser zweite Fluchtweg NICHT notwendig sei.
Schreiben liegt bei mir und kann gemailt/gefaxt werden (wer es benötigt).
Dies wurde in ähnlicher Form bereits sehr interessant diskutiert (als Stichwort "Dachterrasse" bei der Suchfunktion eingeben).
Gruß
Rupi