Sofern dennoch T30-Elemente notwendig werden bzw. eingebaut werden müssen:
Es gibt unzählige Hersteller in D, die Zulassungen für Brandschutztüren T30 (mit und ohne Rauchschutz) haben, als Holztür oder Stahltür, Holztür mit Holz- oder Stahlzarge, mit oder ohne Oberlicht, fast alles was man sich so wünscht, auch mit Lichtausschnitt im Türblatt. Wobei der Lichtausschnitt (und auch das Glas im Oberlicht) Brandschutzglas F30 sind - heutzutage kein Drahtglas mehr.
Wichtig ist nur, das das komplette Element Zarge und Türblatt (auch in Kombination mit dem Oberlicht, wenn keine Mauer zwischen Zarge und Oberlicht ist) eine entsprechende Brandschutzzulassung haben müssen.
Montieren darf das jeder, der sich dann an die vom Hersteller vorgegebenen Einbauvorschriften (gibts immer dazu oder vorab beim Hersteller) hält, i.d.R. ein Fachmann. An der bauaufsichtlichen Zulassung für solch ein Element hängt i.d.R. eine Übereinstimmungserklärung, die ausgefüllt werden muss und wo der Monteur dann bestätigt, dass nach den Vorschriften montiert wurde.
Das Oberlicht muss nicht zugemauert werden, da es entweder Zargen mit integriertem Oberlicht gibt oder (nur wenn ein Stück Wand/Mauer zwischen der Türöffnung und der Oberlichtöffnung ist) separate Festverglasungen in F30 oder je nach Lage auch in G30 - hier auch in Holzrahmen, Stahlrahmen etc. möglich
In Deutschland hat bei Neubau/Ausbau nur das "Feuerschutz" was eine entsprechende Zulassung hat. Da ist dann der Hersteller des Elements gefragt. Altbestand oder "selbstgebastelt" kann man i.d.R. nicht "umdeuten" in Feuerschutz.