Hallo liebe Kollegen und -innen!
Es geht um die Durchführung von Leitungen durch Brandwände im Industriebau, wo beidseitig der Brandwand unter bestimmten Bedingungen Tragwerke ohne Feuerwiderstand zulässig sein können.
Nach den Erleichterungen der MLAR darf ich z.B. Leitungen < 160 mm Durchmesser (aus nichtbrennbaren Baustoffen) durch die Brandwand führen, ohne zugelassene Abschottungen einzubauen. Oder auch die Durchführung von Leitungen mit Streckenisolierungen wäre möglich.
Wenn sich im Brandfall aber eine Seite verabschiedet und nach unten bewegt, besteht die Gefahr, dass die durch die Brandwand gehende Leitung mit-, ab- oder herausgerissen wird. Somit hätte man dann eine unschöne Öffnung in der Brandwand.
Ich habe mal versucht die Situation bildlich darzustellen:
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_________________| |____________ DACH
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T T T| |T T DACHTRAGWERK
| | OHNE FEUERWIDERSTAND
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| | | ABSTURZ DES TRAGWRKES IM BRANDFALL
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| | v
-----------------------------------ROHRLEITUNG
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SCHNITTDARSTELLUNG:
Grundsätzlich ist diese Situation aber nicht unzulässig, oder spricht hier dagegen, dass man im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch nicht ausreichend verhindern kann und das Schutzziel somit nicht erfüllt wird?
Phoenix