die Formulierung der Fußnote 7 im Anhang 1 der HBO heißt, daß "Wände mit BS Bekleidung ... " und es bedeutet, daß der Kern brennbar sein darf aber F 30 von innen nach außen und F 90 von außen nach innen (im kalten Zustand dieses Hauses) erreicht werden müssen.
Wenn man davon ausgeht, daß eine 11,5 Wand F 90 A ist aber ohne durchgehenden Putz ("BS Bekleidung") nicht ausreichend rauchdicht wird, kann ich mir kein Hindernis vorstellen, dies als ausreichende Wand im Sinne der Forderung anzusehen. Sonst müßte ein "klein Häuschen" die Bw an der Grenze auch 90 min aussteifen - was es meist n i c h t erreicht. mfg Schächer