Hallo Norbert,
in den meisten Fällen stimme ich dir zu. Löschwasserbarrieren brauche ich erst dann, wenn Löschwasser eingebracht wird. Im Falle einer vorhandenen Sprinkleranlage kann das sofort der Fall sein und dann kommt es zu der Eingangs beschriebenen Frage. Habe bei mir 2 solche Fälle.
Da in dem Fall einer elektrischen Schließung sicherlich auch Steuerungen eingesetzt werden können, die nach Auslösen der BMA die Barrieren mit einer Zeitverzögerung schließen, würde sich sicherlich eine Lösung finden lassen. Ich frage mich nur ob das sein muss. Solche technischen Lösungen sind auch anfällig und aufwendig (auch bei der Unterhaltung, regelmäßigen Prüfung).
Ist keine Löschanlage vorhanden:
- Abstimmung mit Feuerwehr
- Feuerwehrplan mit Einsatzhinweisen zu Löschwasserrückhaltung
- Feuerwehr führt Menschenrettung durch und kann die Barrieren schließen bevor sie mit Löschen anfängt (übliches Prinzip ? wurde bereits von Norbert beschrieben)
Löschanlage vorhanden:
- dann sind die Abschnitte meist so groß dass auch mit kleinen Barrieren eine ausreichende Löschwasserrückhaltung gewährleistet werden kann (z. B. 400 m? Rückhaltevolumen Brandabschnittsfläche 1000 m? macht 40 cm hohe Barrieren)
- warum also nicht in diesem Sonderfall darüber steigen lassen?
- ist wahrscheinlich besser als der Fall in dem der betroffenen gerade dann durch die Türe gehen will wenn die verzögerte automatische Barriere schließt und ihm gegen den Kopf saust.
- auf die Feuerwehr warten wenn bereits gelöscht wird kann dann auch nicht die Lösung sein.
Wolfgang Cordier