Hallo Archi,
ich vermute, dass Ihr Objekt in Bayern steht. Die BayBO macht m.E. keine Angaben zu einer Dämmung auf der Brandwand. Ich unterstütze hier meine Vorredner.
Für Interessierte, in Hessen sagt der § 27 (11) HBO, dass Brandwände an oder auf Nachbargrenzen nur mit nichtbrennbaren Baustoffen verkleidet werden dürfen. Hierbei geht es im Wesentlichen wohl um den Nachbarschutz.
Die Handlungsempfehlung schreibt hierzu, dass es an Nachbargrenzen bei einer Grenzüberbauung zivilrechtlich einer einvernehmlichen Regelung mit der Nachbarschaft bedarf. Einer öffentlich-rechtlichen Sicherung (z.B. als Baulast) bedarf es nicht.
mfg
Oliver