chtung: neuere Bauordnung ! Jedes haus, das näher als 2,50 m zur Grenze steht, benötigt eine eigene Branwand (BayBO § 28), also entlang der Grenze 2 x Bw. Und wenn die Bw wg GK 5 30 cm über Dach gehen muß, muß sie das tun, unabhängig davon, wie hoch eine andere Bw ist.
Und was sind 2 m Höhenunterschied, wenn man, weil die Bw nicht über Dach geht, oben (ein klein bißchen) überkragend ausgeführt wird - wie fast immer. Dann brennt es in das Dach hinein, wenn das tiefere Gebäude warm wird.mfg Schächer