Hallo!
Ich bin gerade bei der Bearbeitung eines Brandschutzkonzeptes für ein Bestandsgebäude
(Gebäudeklasse 5 = Sonderbau (VStättV); Bayern)auf ein Problem gestoßen, dass ich gerne vorab im Forum disskutieren würde.
Im nichtausgebauten Kehlboden (keine Aufenthaltsräume)wurden die Brandwände (Stahlbeton ca. 25 cm stark; Brandabschnitte ca. 40x40m)) nicht über Dach, sondern mit beidseitiger Kragplatte (min. 50cm) ausgebildet.
Direkt an diesen Brandwänden (beidseitig) sind nicht nur die Firstpfette befestigt (Auflager Stahlschuh) sondern noch weitere Teile der komplizierten Dachtragkonstruktion des Krüppelwalmdaches (Pfetten, Sparren - Befestigung unklar, vermutlich gedübelt). Zusätzlich führen entlang der Brandwand ungeschütze Stromkabel denen ich Funktionserhalt zuordne, da sie orange eingefärbt sind (vermutlich BMA - bisher noch keine genauen Infos)und Kabeltrassen sind ebenfalls bis direkt an die Brandwand geführt
(aber augenscheinlich geschottet - na mal sehn! ;-).
Es handelt sich hierbei zwar nicht um Stahlträger, bei denen eine thermische Längenänderung zu befürchten wäre, dennoch denke ich, dass bei einem Vollbrand die Standsicherheit der Brandwand beeinträchtigt werden könnte?! Ist es evtl. sogar möglich, das durch die große Hitze beim Brand in Brandabschnitt A, sich die direkt an der Brandwand angebrachten Holzbalken in Brandabschnitt B entzünden können und somit ein Brandüberschlag zu befürchten ist?? Ist es vielleicht generell sinnvoll, im nichtausgebauten Dachstuhl, keine brennbaren Bauteile bis zu einem gewissen Abstand xy an die Brandwand heranzuführen (z.B. bis Kragplatte = 50 cm)?
Würde mich über Eure Infos und Erfahrungen freuen?
Viele Grüße aus München