Hallo Blindmann
Flure sind innerhalb von Wohnungen grundsätzlich nicht erforderlich (also keine Abweichung).
Sie haben nur eine Wohnung (statt der zwei möglichen zur Einstufung in GK 1 oder 2).
Ihr Gebäude hat nur 2 Obergeschosse (statt der drei möglichen).
Alle Aufenthaltsräume sind anleiterbar (nicht nur ein AR je Geschoss).
Ggf-. haben sie im OG noch einen Balkon (man kann länger auf die Feuerwehr warten, da der Hintern nicht so schnell heiß wird und der Rauch abzieht).
Die Anleiterhöhe ist sehr gering (Zeitersparnis, keinem wird schwindlich).
Die tragenden Bauteile einschließlich Decken sind bestimmt feuerbeständig und nichtbrennbar (statt feuerhemmend).
Um Ihre Treppe sind Wände als Abtrennung zu den Räumen vorhanden. Dazu gehören auch Türen (nur nicht selbstschließend und vollwandig, in anderen Bundesländern keine vollwandigkeit erforderlich).
Es ist nachträglich nicht möglich einen ordnungsgemäßen Treppenraum zu schaffen oder nur mit sehr hohem Aufwand (unbillige Härte, ggf. Teilbestandsschutz).
Ihre geringe Nutzung im Treppenraum kann Ihnen in einer Wohnung keiner auf Dauer verbieten (Deutschland ist ein freies Land in dem sich auch jeder gefährden kann, solange die Nachbarn nicht gefährdet werden, es handelt sich doch um ein Einfamilienhaus).
Heimrauchmelder sollten (vor allem) in mehrgeschossigen Wohnungen schon wegen dem Eigenschutz vorgesehen werden (in anderen Bundesländern Pflicht).
Meine Kollegen haben weitere Kompensationenaufgezeigt.
Gruß Norbert Bärschmann