Guten Tag,
meine Frage berifft die brandschutztechnischen Bestimmungen im Bereich Betreutes Wohnen. ( Kein Heim)
Dabei ist jedes Zimmer als einzelne Mietpartei anzusehen die quasi vom im Erdgeschoss ansässigen Pflegedienst betreut und gepflegt wird.
(Grundsätzlich sind min. 2 Pflegekräfte im Haus -nachts, )
Derzeit befinden sich etwa 39 Mieter im Haus, etwa die Hälfte ist auf Hilfsmittel wie Rollstühle und dergleichen angewiesen, zusätzlich 6 Personen fest bettlägerig.
Das betreute Wohnen befindet sich in einem ehemaligen Hotelgebäude bestehend aus Erdgeschoss + 3 Obergeschossen.
Jede Etage ist mittels Glstür in 2 seperate Abschnitte trennbar, wobei für jede ein Zugang zu einem seperaten Treppenhaus vorhanden ist.
Desweiteren besteht die Möglichkeit die einzelnen Etagen durch Brandschutztüren von den Treppenhäusern zu trennen.
Nun möchte ich gerne wissen inwieweit dies den erforderlichen Ansprüchen genügt bzw. welche Veränderungen notwendig sind.
Mit Bitte auf Antwort verbleibe ich
MFG Jan Mielczarek