BGR 133:
Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden angeordnet
sein, dass auch kleinere Personen diese ohne
Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können. Als
zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80 bis 120 cm
erwiesen.
Zusätzliche Aussage von Berufsgenossenschaften:
Müssen Feuerlöscher in Bereichen angebracht werden, in denen eine Beschädigung durch eingesetzte Transportgeräte nicht auszuschließen ist, so sollten sie in etwa 1,5 m Höhe (Unterkante des Behälters) aufgehängt werden.
MfG