Hallo Leute,
eine Frage stellte sich mir am Wochenende:
Ich half einem Feuerwehrkameraden (auch noch 2. Kommandant und WF´ler) beim Umzug. Er zog zu seiner Leenspartnerin, welche am Stadtrand etwas in Alleinlage wohnt (Einfamilienhaus bzw. zwei Häuser am Grundstück).
Dabei konnte ich (wiederholt) beobachten, dass die Zufahrt zum Haus mit ca. 300 - 400 m (also mehr als die bekannten 50 m) von der öffentlichen Straße entfernt liegt.
Die Zufahrt ist mit einem Hinweisschild ("privat, wird nicht geräumt, etc, blablabla") versehen und stellt nur einen "Bulldogweg", "Bauernpfad" bzw. "Promilleweg" dar.
Somit ist diese Zufahrt sehr, sehr schlecht. Im Herbst Matsch und Nässe und Winter extrem verschneit, rutschig (incl. kurvig, leicht abschüssig, etc.)
Beim Umziehen mussten wir den dann leeren Klein-LKW (7,5 to) mit meinem Allradfahrezug Hilfe geben, damit dieser wieder frei wurde.
Er selber kaufte sich vor kurzem auch einen Allrad, da er vor kurzem bei einer Fahrt zum Einsazt nicht weiterkam und stecken blieb (und natürlich dann den Spott im Spaß bei der FW hatte).
Somit, wenn ich auf den Art. 5 BayBO (in Verbindung mit der Richtlinie FW Flächen) blicke, wäre dies doch ein Zustand, welcher rechtlich nicht i. O. ist.
Wie soll bei solch einem Gebäude der zweite Rettungsweg (hier 4-teilige Steckleiter) im Sinne des Baurechtes sichergestellt werden (unabhängig von einer DLK, welche im Einsatzfall auch ausrückt)?
Soll einfach eine Anregung zur Diskussion sein ...
Danke, Gruß an alle und frohes Fest und gutes neues Jahr mit viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Rupi
PS: Jetzt dann 14 Tage frei; Rotwein, Bier schon bestellt ...