Hallo Zusammen,
wie Feuer-Hewi schon sagte heißt genehmigungsfrei (und das sind seit einem Gerichtsurteil vor kurzem in NRW nicht mehr alle Anlagen)
?heißt nicht vorschriftenfrei?
Wir haben das noch mal mit unserem Ministerium abgeklärt und die aussage bekommen, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Daraus ergaben sich, nur mal als Beispiele, nach konkreter Nachfrage (Paragraphen sind aus BauO NRW):
- Abstand von Brandwänden (Mittellinie) 1,25 m (§ 35 (6))
- Keine Führung von Brandlasten über die Brandwand (Brandabschnittsbildung) (§ 33 (4 und 5))
- 5 m Abstand zu Wände mit Öffnungen oder an Wände, die nicht mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 90 erstellt sind (§ 35 (7))
- Anforderung an harte Bedachung wenn diese nicht als Aufbauten sondern flach auf das Dach aufgebracht sind (oft bei Satteldächern zu sehen)
Bei verschiedenen Dächern, die von uns kontrolliert wurden, gab es fast immer Verstöße gegen diese Vorschriften. So mussten teilweise Module zurückgebaut und, z. B. wie bei Feuer-Hewi beschrieben, Leitungen geschottet werden.
Gruß
Wolfgang