Wann sind Brandschutzsteine in I.Kanälen zulässig und wann nicht.
Es gibt ja zugelassene I-Kanäle mit BS-Steinen zur Wärmeabfuhr, nur darf man diese ohne Genehmigung ünber einen BS-Nachweis nicht in Rettungswegen verbauen, da der BS-Stein brennbar ist - ist die Öberfläche eines Weichsschotts auch.
Wenn einige BS-Steine in fh Flur-Wänden nur bis zu einer Höhe von max. 50 cm eingesetzt werden dürfen, wie soll eine I-Kanal mit BS-Stein seine Brandschutzfunktion ausüben?
Wann sind BS-Steine als Überströmöffnung zulässig?
Wie ist Ihre Sicht der Dinge?