Hallo Herr Vonhof,
darauf habe ich gewartet ;-)
Beispiel 1:
3 Gebäude mit je 40 m Länge in Reihe (40+40+40=120 m),
3 unterschiedliche Nutzer = 3 NEs
keine BW, lediglich 2 Trennwände
Beispiel 2:
1 Gebäude mit 120 m Gesamtlänge, unterteilt mit 2 BWs in Abschnitte von jeweils 40 m Länge,
1 NE,
2 BWs
Dabei habe ich bei Beispiel 1 als Nutzer keinen Einfluß darauf bzw. Kenntnis davon, was meine Nachbarn so treiben,
bei Beispiel 2 findet alles innerhalb meines eigenen Einflußbereiches statt.
Logische Konsequenz: Das 120-m-Gebäude aus Beispiel 2 wird an den BWs in einzelne Gebäude auseinanderdefiniert. aufgrund der zulässigen Rettungsweglängen habe ich i.d.R. eh´ jeweils Ausgänge/Treppenräume etc. innerhalb des jeweiligen Brandabschnittes.
Davon unabhängig - Ihr Beispiel funktioniert (ist ja die Standardargumentation z.B. im Wohnungsbau).
Nur dass nirgends die Kleinzelligkeit Ihres Beispieles als Kondition für diese BW-Anordung (oder Nicht-Anordnung) vorgegeben ist.
D.h. mein o.g. Beispiel ist genauso möglich/zulässig - und führt zu einem ganz anderen Ergebnis.
Stefan Blümel