Hallo Herr M.Schlicksupp,
eine rechtsverbindiche Ferndiagnose ist immer mangelhaft und im Prinzip nicht möglich;
Sie schreiben Brandabschnittsbildung früher? hier ist die berechtigte Frage von Rupi, ob das wirklich Brandabschnitte sein sollten, wie wir dies heute verstehen? oder war es die Trennung von Nutzungseinheiten?
dennoch ein paar Anmerkungen, nachdem mir mattes schon soviel zutraut (danke für das entgegengebrachte Vertrauen!):
Ende 60er - Anfang 80er Jahre ging man mit der Trennung durch Türen noch etwas pragmatischer vor; Rauchschutz war noch nicht geregelt und aus der DIN 4102-4 kannte man die G30-Verglasung; unter Einhaltung gewisser Randbedinungen erlaubte man den Brandabschluss (Tür) mit geringerem Feuerwiderstand auszuführen;
Randbedinungen allgemein:
Flur brandlastfrei (Wände, Decke, A-Baustoffe, Boden mind. B1)
Abstand der nächsten Öffnung (Bürotür) zum Abschluss >2,50 m beidseitig zur Brandwand-Tür
Tür nichtbrennbar (Stahlrohr-Rahmen)
fadengeschweißtes Drahtglas >7mm dick
Tür selbstschließend
Flure beidsieitg mit Rauchableitungsmöglichkeit (öffenbare Fenster)
wenn zusätzlich gesprinklert wurde, konnte man ohnehin diese Tür-Bauart einsetzen;
Stand heute:
diese Tür ist besser als nichts, aber weder als RS noch als T30 klassifizierbar; wenn die Randbedingungen und Nutzung gleich bleibt, kann meist Bestandsschutz geltend gemacht werden;
in Ihremm Fall der Umnutzung als Wohnungen sicher nicht;
Wohnungen heißt: Brandlast in den Fluren (Schuhe, Teppich, Kinderwägen, Rollator, Deko,...) - zudem wird nun im Gebäude geschlafen (gut, den Büroschlaf gab es früher auch schon, aber es waren dann wenigstens ein paar Kollegen wach, die einen warnen konnten);
ansonsten bin ich auch der Meinung der Kollegen, die klarstellen: Einzelfallentscheidung, diese aber unter den Besonderheiten der neuen Nutzung als Wohnung;
es ist heute auch möglich, bei einem BW-Abschluss auf eine feuerhemmende Tür zu gehen, wenn die oben genannten Randbedingungen noch eingehalten sind (genehmigungsfähige Abweichung!);
Schutzziel prüfen und entscheiden!
mfg
der Feuerteufel