Sehr geehrter Herr Müller,
in der Begriffsbestimmung der MLAR sind automatische Brandmelder nicht definiert. Ich kann mir nur vorstellen, dass damit die automatische Weiterschaltung der Alarmierung an die Feuerwehr gemeint ist. In diesem Fall wird die Alarmierung zu einem so frühen Zeitpunkt ausgelöst, dass auf die weitere Funktion der BMA verzichtet werden kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass gleiches für die Sprinkleranlage gilt, wenn eine automatische Alarmweiterschaltung eingerichtet ist. Grundsätzlich ist eine Sprinkleranlage auch als Brandmeldeanlage anzusehen, aber zu beachten ist, dass eine BMA mit Rauchmeldern erheblicher eher auslöst als eine Sprinkleranlage, die einen Schwelbrand nicht erkennen kann. Daher ersetzt eine Sprinklerung nicht in jedem Fall eine BMA.
Gruß Günter Merkl