Norm gelesen, Ärger, wutschnaub:
Zitat aus der besagten Norm:
"Damit die Flucht- und Rettungspläne gut sichtbar und lesbar sind, müssen sie unter Allgemeinbeleuchtung vertikal mit mindestens 50 lx ausgeleuchtet werden. Wird bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt, müssen Flucht- und Rettungspläne aus gewöhnlichen (nicht langnachleuchtenden) Materialien oder aus langnachleuchtenden Materialien vertikal mit mindestens 5 lx ausgeleuchtet werden. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden oder ist ein langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem nach ISO 16069 vorhanden, dürfen Flucht- und Rettungspläne aus langnachleuchtenden Materialien verwendet werden. In allen Fällen muss das langnachleuchtende Material mindestens der Klasse C nach ISO 17398 entsprechen."
Folgende Probleme sehe ich anrollen:
1) 5 lx über Sicherheitsbeleuchtung, wer soll das projektieren und wer wann und wo nachweisen? Ich sehe schon die zähnefletschenden Bauherrncontroller, die Abzüge geltend machen, weil dies niemand auch nur im Ansatz beachtet hat.
2) Alternativ dazu kann dann das Zeug langnachleuchtend gemacht werden: Das ist ja wie Weihnachten für die Industrie.
Hier drängt sich doch die Vermutung auf, dass die Herren Normausschüssler wieder zulange in der Dunkelkammer eines Schilderherstellers gesessen sind.
Aber wie immer: Aus der Praxis für die Praxis.
Gruß
Werner Müller
der die Wirkung von FuR-Plänen für maßlos übertrieben hält. Sorry, wer sucht den auf diesem Plan den Ausgang, wenn das Licht aus ist? Ich nicht.
PS: Noch ein Schmankerl gewünscht?
"Um Sicherheitsfarben auf den Plänen erkennen zu können, muss der Mindestwert für das Lichtspektrum Ra ≥ 40 sein. Der Leuchtkörper darf diesen nicht wesentlich schmälern. Sind Flucht- und Rettungspläne aus langnachleuchtenden Materialien hergestellt, sind sie durch weiße Leuchtstofflampen anzuregen. Niederdrucknatriumlampen dürfen nicht verwendet werden." Ogottogottogott...