Bauaufsichts- und Brandschutzrecht werden in diese - bei Überschreiten der Definitionsgrößen - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingearbeitet. Fachlich bleibt es beim selben, ob 1 Liter unter oder oberhalb der Schwellenwerte.
Machen Sie einfach den Brandschutznachweis in Abstimmung mit dem Prüfer, der Feuerwehr und den Umwelt/Gewerbebehörden. Besonderheiten kann es genauso geben wie bei einer Verkaufsstätte mit gerade unter 2000 m?, bei Gefahrstoffen ist es ja immer auch eine Frage Löschmittel, Löschwasserrückhaltung, Löschangriffe und Schutz der Umgebung. Dabei spielen bereits im Verfahren Sonderbau wegen der speziellen Anforderungen die Fachbehörden eine Rolle. Das Immissionsrecht ist dann noch zusätzlich u.a. ein Sonderverfahrensrecht mit Spezialitäten, anderer Nachbarbeteiligung, Fristen, Geltungsdauern, der Möglichkeit, leichter ausserhalb des Bestandschutzes etwas nachzufordern. Muss Sie aber nicht interessieren, sofern man drunterbleibt.