Guten Tag,
ich bin hier im Forum neu und habe von Brandschutz sehr wenig Ahnung obwohl ich in den letzten Tagen viel im Internet darüber gelesen habe. Eigentlich wird mit jedem Artikel alles etwas verwirrender.
Deshalb möchte ich hier im Forum unsern Fall schildern, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
Mein Bruder und ich haben in Baden-Württemberg ein eingeschossiges Gewerbegebäude/Halle mit 250m? überbauter Fläche, nicht unterkellert, und einer max. Dachhöhe von 5,00m. Das Gebäude hat in der Mitte eine 24er Kalksandsteinwand die bis Unterkante Dachbinder reicht. Der Dachbinder über der Mittelwand ist beidseitig mit OSB-Platten beplankt, die Unterseite der Binderkonstruktion ist offen. Jede Hallenseite hat ein 3m breites Tor und eine Tür sowie mehrere Fenster die auch geöffnet werden können.
Eine Hallenseite wird als KFZ-Werkstatt, die andere als Holzverarbeitender Betrieb genutzt, jeweils im Nebenerwerb.
Jetzt möchten wir die Halle durch eine Teilungserklärung aufteilen, eine Grundstücksteilung geht (glaube ich) nicht, da freistehende Bauweise vorgeschrieben ist.
Müssen wir besondere Brandschutzauflagen erfüllen?
Ich gehe auch bald zum zuständigen Bauamt, möchte mich aber gerne darauf vorbereiten.
über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Thomas