Hi,
Beispielweise bei Hauseingansgtüren gibt es an der Falle eine Entriegelungsmöglichkeit, so dass die Tür nur aufgezogen werden kann und nicht mit dem Schlüssel bedient wird.
Wenn ich im Gebäude so eine Tür habe und diese gegen eine T30-Tür austausche, aber nicht die Entriegelung entferne, ist dann die Tür zulassungskonform?
MfG
Frank