Hallo Kollegen,
diese Dikussion ist zwar ganz amüsant, aber solange hier keine offizielle Regelung der Bauministerkonferenz kommt, streiten wir uns immer wieder um des Kaisers Bart; - und von der Bundes-Bauminsterkonferenz kommt bewusst keine Regelung; 1. will man dort nicht, 2. darf man dort auch nicht mehr ohne Europa;
seit 1996 recherchiere ich zum Thema und hab da viele, teils nette, Stilblüten gefunden (hatte ich oben bereits erwähnt):
ich hatte das Glück die Väter der alten Normen und Formulierungen kenne zu lernen und zu kontakten;
der Ursprung der "Vollwandigen" ist ganz simpl: vor und um den Krieg (39-45) gab es i.d.R. Latten-, Bretter- und Füllungstüren aus Holz und Winkeleisen/Blech-Türen; die Holztüren hatten permanent Risse und Fugen, je nach Klima; die Blechtüren waren schon dichter;
dann kam in den 30er-Jahren die "Erfindung" der Tischlerplatte und Anfang der 50er die Spanplatte;
nun gab es endlich einen "vollwandigen" Werkstoff ohne Ritzen und Fugen, der eine geschlossene Fläche wie eine volle Wand hatte; aus dem konnte man auch Türblätte bauen und hatte dann "vollwandige Türen", die (blick- und zug-) dicht waren; man freute sich und setzte sie zum Standard in der Bauordnung, wenn es um die erste Stufe eines Schutzziels ging;
Mitte der 60er bekamen die besseren Türen dann auch eine (Gummi-, Plastik,- PVC-) Dichtung, bzw. so was ähnliches als Anschlagdämpfung;
die Industrie entwickelte aber auch billigere Konstruktionen und baute die Streifen- und Wabentüren, die leichter und preiswerter waren; brandschutztechnisch sind die veredeltes Brennholz (die Schächer´che "Limba einfach");
das rief dann die Regulierer wiederum auf den Plan, die dann über Kommentierungen versuchten, den Bergiff "vollwandig" aufzuwerten und in ihn einige Eigenschaften hinein zu interpretieren (ist ja verständlich und legitim);
diese Interpretationen waren erst die 40 mm dicke Eichentür; nachdem diese aber nicht mehr bezahlbar war und auch mit zumehmender Ausstattung der Räume mit Zentralheizungen, auch technisch nicht mehr mithalten konnte (bekam nun auch Risse und Fugen), wurde aus der Massivholztür eine kompakte, mind. 40 mm dicke Holzwerkstoff-/Spanplatten-Tür (Simon/Busse);
nun sollten/mussten die "Vollwandigen" aber auch Verglasungen bekommen; erst begann man mit fadengeschweißtem Drahtglas; nun birgt das aber viele Verletzungsgefahren und wird durch die BG´s/GUV nicht mehr als Sicherheitsglas akzeptiert und ist außerdem architektonisch nicht schön;
Verglasungen braucht man dennoch; also wird lapida geschrieben: Verglasungen in Vollwandigen sind zulässig, bzw: Vollwandige Türen dürfen auch verglast sein;
geht man wieder auf den Ursprung des Begriffs zurück, spricht nichts dagegen; berücksichtigt man das heute damit verbundene, gewünschte Schutzziel einer Tür, die den Brand eine gewisse undefinierte Zeit (ca. 10-15 Minuten)zurückhalten soll, um die Flucht zu schützen, muss man sich im Einzelfall Gedanken über die Qualität der Verglasung machen; dies kann nur nach einer Gefährdungsanalyse geschehen;
benötige ich nur einen verbesserten Rauchschutz, genügt ESG-Glas;
habe ich aber unmittelbar im Bereich der Türen eine hohe Brandlast und Gefährdung, sollte ich eine Verglasung in Bauart einer G-Verglasung wählen oder besser noch gleich auf eine T30-Tür zugreifen, auch wenn diese baurechtlich nicht zwingend ist;
so! - nun habe ich mich mal wieder ausgelassen über das unerschöpfliche Thema; bin nunmal gepannt, wer nochwas dazu meint (außer dass er mir zustimmt!)
mfg
der Feuerteufel