Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
danke für Ihre Antwort. Ich würde zunächst einmal den 2.Fall weiter denken und auch von der F 30 Decke auf F 0 gehen, so dass also der rauchdichte Abschluss bis zur Rohdecke gehen muss. Nun könnte im ungünstigen Fall ein Zimmerbrand bei offener Zimmertüre neben dem Abschluss stattfinden. Es droht die Verwindung/ausdehnung des Kanales in der Durchführung und der Verlust der Rauchdichtigkeit (ich spiele auf die konkrete Ausbildung einer evtl. Deckenschürze mit zulassungsgerechtem, evtl. BSK-Einbau, RS-Tür-Anbau, an).
Zu den Konstellationen mit F 30 Decke: lt. MBO 2002 (oder 1996)muss dann die dichte Ebene nur bis zur F 30 Decke geführt werden. In der BayBo wird nur der "Flur" und die Türe angesprochen. Nun kommt aus Bayern aber per Brandschutzatlas (Abs. 7.6, S. 21) und Klingsohr/Messerer 2002, S. 163,in Bezug auf MBO doch der Wunsch nach Rauchdichtigkeit oberhalb der Decke.
Interessant wäre auch dei Betrachtung der Deckenschürze (Bauart einer Brandwand, Stabilität) bei Nahtstelle Flur/Treppenraum.
Mit freundlichem Gruss
Ulrich Starzyk